Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Verein Einfach Zürich (nachfolgend „Einfach Zürich“), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Einfach Zürich mit seinen Kund:innen. Im Übrigen ist das Schweizerische Obligationenrecht anwendbar.
Informationen auf www.einfachzuerich.ch
www.einfachzuerich.ch beinhaltet Informationen über kulturelle Veranstaltungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.einfachzuerich.ch (Veranstaltungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Einfach Zürich bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.einfachzuerich.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Einfach Zürich weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
Einfach Zürich kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.einfachzuerich.ch aufgeführten Veranstaltungen durchgeführt werden können. Daher sind alle Angaben zu Veranstaltungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
Vertragsabschluss und Rückgabe von Tickets
Tickets für Veranstaltungen von Einfach Zürich können online über den Ticketshop auf www.einfachzuerich.ch erworben werden. Einfach Zürich behält sich vor, die Anzahl der Tickets pro Person zu beschränken.
Mit dem online erfolgten Erwerb eines Tickets durch den/die Kunde:in über www.einfachzuerich.ch kommt der Vertrag zwischen Einfach Zürich und dem/der Kunde:in zustande und bestätigt der/die Kunde:in, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Die erworbenen Tickets werden dem/der Kunde:in über die von ihm/ihr angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.
Der/die Kunde:in kann von ihm/ihr erworbene Tickets bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.— pro Ticket ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Preise
Es gelten die Preisangaben auf www.einfachzuerich.ch.
Vorbehaltlich anderweitiger Angebote verstehen sich sämtliche Preise pro Ticket und in Schweizer Franken (CHF). Einfach Zürich ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Die Voraussetzungen für allfällig gewährte Ermässigungen werden beim Zugang zur jeweiligen Veranstaltung im Rahmen der Eingangskontrolle überprüft, wobei sich die betreffende Person entsprechend auszuweisen hat. Bestehen die Voraussetzungen für eine Preisermässigung nicht, so hat die betreffende Person die Preisdifferenz vor Ort nachzubezahlen, anderenfalls kann ihr der Eintritt zur Veranstaltung entschädigungslos verwehrt werden.
Ermässigungen können nicht kumuliert werden.
Pflichten von EINFACH ZÜRICH
Einfach Zürich erfüllt seine Verpflichtung mit der Durchführung der vom/von der Kunde:in gebuchten Veranstaltung.
Einfach Zürich hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Dienstleister und Hilfspersonen beizuziehen.
Rechte und Pflichten des Kunden
Der/die Kunde:in hat das Recht, nach Vorweisen eines gültigen Tickets zur entsprechenden Veranstaltung zugelassen zu werden.
Verliert der/die Kunde:in sein/ihr Ticket, kann Einfach Zürich dem/der Kunde:in vor dem Einlass zur Veranstaltung ein Ersatzticket ausstellen, wenn der/die Kunde:in glaubhaft darlegt, das Ticket erworben zu haben (z.B. mittels Zahlungsbeleg). Einfach Zürich ist berechtigt, für Ersatztickets eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Der/die Besitzer:in des Originaltickets hat Vorrang vor dem/der Besitzer:in eines Ersatztickets.
Ein Recht auf Nach- und Wiedereinlass nach Beginn der Vorstellung kann nicht garantiert werden. Wird ein Nach- respektive Wiedereinlass gewährt, besteht kein Anspruch auf den reservierten Sitzplatz.
Der/die Kunde:in respektive der/die Ticketbesitzer:in hat anlässlich der jeweiligen Veranstaltung die Anweisungen von Einfach Zürich zu befolgen.
Weiterverkauf von Tickets
Der Weiterverkauf von Tickets ohne die Zustimmung von Einfach Zürich ist untersagt.
Durchführung von Veranstaltungen
Einfach Zürich behält sich Änderungen im Veranstaltungsplan vor, auch nach Beginn des Ticketverkaufs. Angekündigte Veranstaltungen können abgesagt oder durch eine andere Veranstaltung ersetzt werden. Weiter können sich das Datum oder der Beginn einer Veranstaltung ändern.
In diesen Fällen hat der/die Kunde:in Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, sofern er/sie die Veranstaltung nicht besucht. Dieser Anspruch verfällt 10 Tage ab dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungsdatum.
Bei geringfügigen Änderungen des Vorstellungsplans oder des Vorstellungsinhalts oder bei Änderung der Besetzung einer Vorstellung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Ticket-Kaufpreises.
Einfach Zürich behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort zu ändern und/oder dem/der Kunde:in andere, zumindest gleichwertige Plätze, zuzuweisen.
Einfach Zürich hat das Recht, dem/der Kunde:in respektive Ticketbesitzer:in den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder den/die Kunde:in respektive den/der Ticketbesitzer:in aufzufordern, die Veranstaltung zu verlassen, wenn er/sie andere Personen belästigt oder begründeter Anlass besteht, dass er/sie die Veranstaltung stört. Der Zutritt kann ebenfalls verweigert werden oder eine Wegweisung kann erfolgen, wenn der/die Kunde:in respektive der/die Ticketbesitzer:in gegen die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung verstösst. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
Bild- und Tonaufnahmen
Aufgrund des Urheberrechts und des Persönlichkeitsrechts sind an den Veranstaltungen von Einfach Zürich Bild- und Tonaufnahmen durch den/die Kunde:in nicht gestattet. Bei Widerhandlung kann der/die Kunde:in von der Vorstellung ausgeschlossen werden, wobei der Kaufpreis nicht zurückerstattet wird.
Einfach Zürich nimmt gewisse Veranstaltungen auf Bild- und/oder Tonträger auf. Der/die Kunde:in erklärt sich für den Fall, dass er/sie darauf erkennbar ist, mit der Verwertung respektive Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden.
Haftung
Einfach Zürich haftet dem/der Kunde:in nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung zurückzuführen ist auf Versäumnisse des/der Kunde:in, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind, auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen konnten oder abwenden konnte.
Einfach Zürich schliesst überdies jegliche Haftung aus für Diebstahl persönlicher Effekten des/der Kunde:in und/oder des/der Ticketbesitzers:in aus.
Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch Einfach Zürich, beigezogene Dienstleister oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Epidemien, Pandemien, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist Einfach Zürich während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit und ist befugt, Veranstaltungen abzusagen oder abzubrechen.
Einfach Zürich erstattet dem/der Kunde:in bereits geleistetes Entgelt für noch nicht durchgeführte oder für vorzeitig abgebrochene Veranstaltungen.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.
Der Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 1. Oktober 2021